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fit & aktiv
Angebot
§ 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX - die gesetzliche Grundlage der Verordnungen
Kostenträger der Leistung sind im Regelfall die Krankenkassen. Die Dauer der Leistung umfasst im orthopädischen Bereich und bei Diabetes 50 Übungseinheiten, Herzsport 90 Übungseinheiten und bei Asthma und COPD 120 Übungseinheiten.
Ggf. können die Kosten der Maßnahme auch von den Rentenversicherungsträgern oder Berufsgenossenschaften übernommen werden. In seltenen Fällen auch von den Sozialversicherungen.
Wichtig: Rehabilitationssport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden, wobei die Verordnung nicht das ärztliche Budget belastet.
Es gibt ein kostenfreies Basisprogramm, die sogenannten „reinen Verordnungsstunden“, hierzu gehören Stunden wie Wirbelsäulengymnastik, Circuittraining, Beckenbodentraining u.v.m.
Darüber hinaus kann auf freiwilliger Basis eine Vereinsmitgliedschaft abgeschlossen werden, welche Leistungen ermöglicht, die exakt auf das Beschwerdebild des Patienten angepasst sind.
Ausfüllen des Musters 56 mit dem Hinweis auf die Genehmigung der Krankenkasse. Aushändigen des Flyers rehavital gesundheitssport e.V. mit Empfehlung zu einem Beratungsgespräch. Sie erhalten von den Kostenträgern bei Ausstellung einer Verordnung eine kleine Vergütung.