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Rehasport und Arzt - wichtiges in Kürze

 § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX - die gesetzliche Grundlage der Verordnungen

Kostenträger der Leistung sind im Regelfall die Krankenkassen. Die Dauer der Leistung umfasst im orthopädischen Bereich und bei Diabetes 50 Übungseinheiten, Herzsport 90 Übungseinheiten und bei Asthma und COPD 120 Übungseinheiten.

Ggf. können die Kosten der Maßnahme auch von den Rentenversicherungsträgern oder Berufsgenossenschaften übernommen werden. In seltenen Fällen auch von den Sozialversicherungen.

Wichtig: Rehabilitationssport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden, wobei die Verordnung nicht das ärztliche Budget belastet.

Es gibt ein kostenfreies Basisprogramm, die sogenannten „reinen Verordnungsstunden“, hierzu gehören Stunden wie Wirbelsäulengymnastik, Circuittraining, Beckenbodentraining u.v.m.

Darüber hinaus kann auf freiwilliger Basis eine Vereinsmitgliedschaft abgeschlossen werden, welche Leistungen ermöglicht, die exakt auf das Beschwerdebild des Patienten angepasst sind.



 

arzt

 

 

ABLAUF IN DER ARZTPRAXIS:

Ausfüllen des Musters 56 mit dem Hinweis auf die Genehmigung der Krankenkasse. Aushändigen des Flyers rehavital gesundheitssport e.V. mit Empfehlung zu einem Beratungsgespräch. Sie erhalten von den Kostenträgern bei Ausstellung einer Verordnung eine kleine Vergütung.

 

T-RENA®:

Die trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge wird direkt vom behandelnden Arzt der Rehabilitationsklinik verordnet. Der Kostenträger ist hier ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung.

Die Verordnung stellt in diesem Fall direkt die Kostenzusage dar. In der Rehabilitationsklinik wird in der Regel mithilfe des Sozialdienstes ein wohnortnaher T-RENA® - Anbieter über das Nachsorgeportal der Deutschen Rentenversicherung nachderreha.de herausgesucht.

Nach Abschluss der stationären Rehabilitation wendet sich der Patient mit dieser Kostenzusage direkt an den Anbieter vor Ort. Eine T-RENA® - Verordnung umfasst immer 26 Einheiten in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Entlassung.

 

RV Fit:

Das Präventionsprogramm der Deutschen Rentenversicherung wird direkt vom Versicherten online bei seinem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt. Die Prävention wird in vier Phasen unterteilt, wobei die Start- und die Abschlussphase in einer zugelassenen stationären oder ambulanten Einrichtung durchgeführt wird. Die Trainingsphase kann in einer Einrichtung mit T-RENA®-Zulassung durchgeführt werden. Die Art der Eigenaktivitätsphase obliegt jedem Versicherten selbst.

Die Trainingsphase umfasst einen Zeitraum von 12 Wochen mit 12-24 Trainingseinheiten á mindestens 60 Minuten, durchgeführt in einer Gruppe unter Beaufsichtigung des zugelassenen Therapeuten.

 


Weiterführende Informationen:

 

Herzsport Diabetes Asthma Orthopädie Inkontinenz Adipositas

 

 

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